Hinweisgebersystem der SVG GmbH & Co. KG

Compliance/Whistleblowing

Durch Ihre Hinweise helfen Sie, Missstände, Verstöße und Gefahren gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Partnerunternehmen frühzeitig aufzudecken und die Entstehung weiteren Schadens zu verhindern.

Das Hinweisgebersystem dient ebenso als Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. So sind die unten angegebenen Meldewege auch für alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verstöße anwendbar, die von § 2 Abs. 2 und 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfasst sind.

Ihre Angaben werden streng vertraulich und ausschließlich an unseren Beschwerde-Beauftragten gesendet:

Die übermittelten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.